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Ein Fahrzeug, fünf Preise: So bieten Sie für jeden Kundentyp korrekt an

Warum dasselbe Fahrzeug je nach Käufer unterschiedlich kostet und wie Sie ohne Taschenrechner sofort den richtigen Preis nennen.

Das Telefon klingelt, die Vorwahl ist deutsch. Ein Interessent hat den BMW auf Willhaben gesehen und fragt nach dem Endpreis. Der Händler zögert. Gilt hier die österreichische Umsatzsteuer? Was ist mit der NoVA? Ist das Fahrzeug im steuerlichen Sinn noch neu? Er bittet um Rückruf, greift zum Taschenrechner, durchforstet seine Unterlagen. Der Interessent hat inzwischen drei andere Händler angerufen.

Dieselbe Situation wiederholt sich täglich in österreichischen Autohäusern. Ein Fahrzeug steht am Platz, aber je nachdem wer es kauft, unterscheidet sich der korrekte Verkaufspreis erheblich. Nicht weil der Händler willkürlich kalkuliert, sondern weil die steuerliche Behandlung vom Käufertyp abhängt.

Fünf Käufer, fünf Preise

Nehmen wir einen gebrauchten PKW mit einem Nettoverkaufspreis von 25.000 Euro. Ein regulärer österreichischer Privatkunde zahlt darauf 20 Prozent Umsatzsteuer sowie die NoVA, deren Höhe vom CO₂-Ausstoß und dem Erstzulassungsdatum abhängt. Bei einem Fahrzeug mit 145 g/km CO₂ und Erstzulassung 2022 kommen schnell 2.000 Euro oder mehr hinzu. Der Endpreis für diesen Kunden liegt also bei rund 32.000 Euro.

Ein NoVA-befreiter Käufer verändert die Rechnung grundlegend. Menschen mit Behinderung, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind, können gemäß § 6a NoVAG auch die NoVA-Befreiung geltend machen. Der Händler muss das Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank sperren und das Formular NoVA4 übermitteln. Der Endpreis für diesen Kunden: 30.000 Euro.

Verkauft der Händler an einen österreichischen Kollegen zur gewerblichen Weiterveräußerung, entfällt die NoVA-Pflicht beim Verkauf. Die Steuerschuld geht auf den weiterverkaufenden Händler über. Der Preis ist hier ein reiner B2B-Nettopreis.

Bei ausländischen Käufern wird es komplexer. Ruft ein deutscher Privatkunde an, hängt alles davon ab, ob das Fahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn als Neufahrzeug gilt. Die Grenze: weniger als sechs Monate seit Erstzulassung oder weniger als 6.000 Kilometer. Bei Neufahrzeugen liegt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, der Kunde zahlt die Erwerbsteuer in Deutschland. Bei Gebrauchtfahrzeugen bleibt die österreichische Umsatzsteuer im Preis, die NoVA entfällt aber durch die Ausfuhrlieferung. Der korrekte Preis für den deutschen Privatkunden bei einem Gebrauchtwagen: 30.000 Euro brutto.

EU-Unternehmer mit gültiger UID-Nummer erhalten den günstigsten Preis. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist gemäß Art. 6 Anhang UStG umsatzsteuerbefreit, die NoVA entfällt ebenfalls. Der Händler fakturiert netto, der Unternehmer versteuert den Erwerb in seinem Heimatland. Endpreis: 25.000 Euro netto.

Warum manuelle Kalkulation scheitert

Diese fünf Szenarien unterscheiden sich nicht nur im Endergebnis, sondern auch in den formalen Anforderungen. Ausfuhrlieferungen erfordern die Meldung an die Genehmigungsdatenbank und die Sperrung des Fahrzeugs. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer muss die UID-Nummer geprüft und der Vorgang in der Zusammenfassenden Meldung erfasst werden. Bei Lieferungen neuer Fahrzeuge an Privatpersonen im EU-Ausland gelten zusätzliche Dokumentationspflichten laut WKO.

Wer diese Berechnungen während eines Telefonats durchführt, macht früher oder später Fehler. Ein vergessener Malusaufschlag bei der NoVA, eine falsch eingeschätzte Neufahrzeug-Grenze, eine übersehene UID-Prüfung. Die Konsequenzen reichen von Margenverlust bis zur Steuernachzahlung bei der nächsten Betriebsprüfung.

Vorbereitet statt überrascht

Die Lösung liegt nicht darin, schneller zu rechnen, sondern die Rechnung bereits erledigt zu haben, bevor das Telefon klingelt. Wer für jedes Fahrzeug im Bestand die fünf Verkaufsszenarien vorkalkuliert hat, kann jedem Interessenten sofort den korrekten Preis nennen. Die Marge bleibt in allen Szenarien gleich, nur die steuerliche Zusammensetzung ändert sich.

So wird aus dem hektischen Rückruf ein souveränes Verkaufsgespräch. Der Interessent bekommt sofort eine verbindliche Antwort, der Händler behält seine Marge, und die Steuer stimmt von Anfang an.